Entsorgung

Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Batteriepfand

1. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher auch unter unseren folgenden Annahmestellen unentgeltlich abgeben:

Versandanschrift:                                                                          Öffnungszeiten:

Governor Autoteile GmbH                                                     Montag – Freitag:  8:00 UHR – 18:00 UHR
Groß Belt 16                                                                                     Samstag :                     9:00 UHR – 12:00 UHR
26389 Wilhelmshaven                                                              Sonntag:                       Geschlossen


Bedeutung der Batteriesymbole und -zeichen


2. Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.


3. Auf Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befinden sich außerdem die chemischen Bezeichnungen der jeweiligen Metalle - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Fahrzeugbatterien und Batteriepfand


4. Bei Fahrzeugbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 10,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. "Vertreiber" ist, wer Batterien gewerblich an den Endnutzer abgibt. "Endnutzer" ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert. "Fahrzeugbatterien" sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind; als "Fahrzeuge" gelten in diesem Zusammenhang Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Fahrzeug-Altbatterien werden über die Vertreiber und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zurückgenommen. Sie können Fahrzeug-Altbatterien unentgeltlich bei einer unserer unter Ziff. 1 genannten Annahmestellen zurückgeben.

Hinweise zur Entsorgung von Altöl


1. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass es sich bei Altöl, Ölfiltern und beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfällen um Gefahrgut handelt, welches Umweltgerecht entsorgt werden muss. Wir nehmen Ölfilter, und Altöl kostenlos bis zu der haushaltsüblichen Menge an. Sie können diese jederzeit während der Öffnungszeiten an unserer Annahmestelle abgeben. Darüber hinaus berechnen wir eine Altölpauschale von 0,29 Cent netto/pro Liter für eingetragene Werkstätten. Bei Fragen zur umweltgerechten Entsorgung des Altöls und der Bremsflüssigkeit helfen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer +49 4421 / 50 00 94 40 weiter und nennen Ihnen ggf. auch Adressen von geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.